Petition Silversterfeuerwerk beschränken, Leipzig knallfrei!

Silvesterfeuerwerk beschränken, Leipzig knallfrei!

Petition:

Die Stadt schöpft den rechtlichen Rahmen der Sprengstoffverordnung zur Beschränkung von Feuerwerk aus:

Dazu wird sie die nach der Sprengstoffverordnung vorgesehene Möglichkeit Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht bebauten Wohngebieten zu untersagen nutzen und zunächst in einem Gebiet testweise dieses Verbot aussprechen und kontrollieren.

Unterjähriges Feuerwerk, dass nach § 24 I SprengV einer Ausnahmegenehmigung bedarf, aus Gründen des Lärm- und Umweltschutzes nur noch bei Anlässen im öffentlichen Interesse erlauben. Private Festivitäten sind nicht mehr genehmigungsfähig.

Zusammen mit der Wirtschaft eine zentrale Silvesterfeier ausrichten, bei der zum einen der Einsatz von Drohnen statt Raketen getestet wird und in deren Umgebung das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt ist.

Zur Einhaltung des Störungsgebots gem. § 44 BnatschG betreffend der geschützt lebenden Tierarten, soll die Stadt per Allgemeinverfügung ein Feuerwerksverbot in allen Grünanlagen verhängen. In Schutzgebieten ist dies bereits untersagt. Eine Ausnahmegenehmigung nach Antragstellung ist in Grünanlagen grundsätzlich nicht mehr möglich.

 

Begründung:

Eine Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich aus Gründen des Lärm- und Umweltschutzes eine stärkere Beschränkung von Silvesterfeuerwerk. In vielen anderen europäischen Staaten wird in eine ähnliche Richtung gedacht und weltweit werden stattdessen zentrale Silvesterfeierlichkeiten durchgeführt, die als zentrale Feier den Wunsch die Silvesternacht gemeinsam zu begehen Rechnung tragen und dabei auch das Gemeinschaftsgefühl stärken können.

Mit Informationsvorlage der Stadt (VII-A-08120-Ifo-02) hat diese die Möglichkeiten zur Beschränkung untersucht und dabei bejaht das die Sprengstoffverordnung den Kommunen zumindest die Möglichkeit bietet Feuerwerkskörper mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht bebauten Wohngebieten zu untersagen, was auch nach Auffassung der Stadt fast alle Stadtviertel Leipzigs sind.

Allerdings führt die Stadt aus, dass sie Zweifel an der Verhältnismäßigkeit hätte und im Übrigen auch diese Maßnahme nicht durchsetzen kann.

Daher wird vorgeschlagen diese Maßnahme versuchsweise in ausgewählten Gebieten zu testen und damit die Freund*innen der Pyrotechnik zumindest aus den engen durch Wohnbebauung geprägten Gebieten zu führen.

Es muss im 21. Jahrhundert möglich sein den Ausgleich zwischen Freund*innen der Pyrotechnik und dem Interesse nach Umwelt- und Lärmschutz stärker Rechnung zu tragen als bislang.

Eine zentrale Feier, für die die Stadt nicht den Bedarf sieht, kann zudem das Gemeinschaftsgefühl stärken und insbesondere für die Gastronomie zusätzliche Einnahmen generieren.

Leipzig, das sich sonst gerne mit Metropolen vergleicht, sollte auch hier den Weg von Metropolen wie New York, Melbourne oder Amsterdam gehen.

Ziel muss es sein, die Umweltbelastung, die Belastung von Rettungskräften und die Belastung von Tieren deutlich zu reduzieren.

Insbesondere in Grünanlagen ist aufgrund des Schutzes der Flora und Fauna Feuerwerk grundsätzlich nicht zulässig

 

Zuständigkeit:

Es handelt sich um eine Petition für die der Stadtrat zuständig ist, sowohl in örtlicher als auch organisatorischer Hinsicht.

Da die wesentlichen rechtlichen Fragen durch die Informationsvorlage bereits geklärt wurden, geht es darum im Sinne der Petition eine Meinung zu fassen. Eine Bearbeitung der Petition sollte daher bis zum Ende des 2. Quartals möglich sein und im Stadtrat zur Beschlussfassung vorliegen.

 

Kampagnenverantwortliche:

Lisa Falkowski

Jürgen Kasek

 

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