Ausführliche Informationen unter www.zeit-fuer-mehrweg.de
Am 1. Januar 2023 ist die Novelle des Verpackungsgesetzes in Kraft getreten. Um die Gastronomie- und Lebensmittelbetriebe bei der Umsetzung der neuen Auflagen zu begleiten, bieten wir eine telefonische Beratungsstelle an. Ein Telefontermin kann einfach per Mail an Mirko Schimmelschmidt vereinbart werden (gastronomie(at)bund-leipzig.de)
Es ist Teil eines umfangreichen Beratungs- und Förderprogramms, das im Rahmen des Bundesförderprogramms Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren umgesetzt wird. Es richtet sich an Betriebe aus Mockau, der Georg-Schumann-Straße und der Innenstadt. Neben weiteren Informationsangeboten für Betriebe und Kund*innen gibt es jährlich die Möglichkeit zur Beteiligung am "Ideen-Wettbewerb". Großzügige Geldprämien prämieren hier die innovativsten Impulse zur Förderung von Mehrweg-Angeboten in den drei Projektgebieten.
Um eine möglichst große Reichweite zu erzielen, werden die Wirtschaftsverbände DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Sachsen e.V. und die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig sowie das Geschäftsstraßen- und City-Management der Stadt Leipzig mit einbezogen.
Grundsätzlich gilt mit dem Inkrafttreten eine Mehrwegangebotspflicht für alle Stellen, die Lebensmittel zum Verzehr außer Haus ausgeben. Betroffen sein können die Systemgastronomie, Restaurants, Cafés und Imbisse aber auch Lieferdienste, Kantinen, mobile Verpflegungsgewerbe, Veranstaltungen, Kinos oder auch Teile des Lebensmitteleinzelhandels wie Salatbars. Kleinere Betriebe mit höchstens 5 Beschäftigten und gleichzeitig weniger als 80 m² Verkaufsfläche können die Mehrwegangebotspflicht auch erfüllen, indem sie den Endverbraucher*innen anbieten, die Waren in selbst mitgebrachte Behältnisse abzufüllen.
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