BUND Leipzig
Nahaufnahme Wildblütenwiese

10 Regeln für das Befahren der Fließgewässer

1   Bootstour sorgfältig planen
Beachten Sie die Befahrbarkeit der Gewässer für unterschiedliche Bootstypen. Gekennzeichnete und abgesperrte Nebengewässer dürfen nicht befahren werden.

2   Über Gefahren informieren
Die Benutzung der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte legen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Schwimmweste an. Bitte beachten Sie weiterhin das Rechtsfahrgebot auf allen Gewässern und die Hinweise zum Bedienen der Schleusen. Haben Sie ein besonderes Augenmerk auf die Strömungsverhältnisse in der Nähe von Wehren und Staustufen. Halten Sie hierzu Ihrer eigenen Sicherheit immer genügend Abstand.

3   Gewässerinformationen einholen
Informieren Sie sich vor Beginn einer Bootsfahrt über die Bedingungen und Verhältnisse auf den Gewässern. Informationen über Hochwasserwarnungen und Wasserstände können im Internet unter Landeshochwasserzentrum und auf der interaktiven Kurskarte, beim Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig, den Landratsämtern und bei Verleihstellen eingeholt werden. Bei Hochwasserführung der Gewässer, bei unsichtigem Wetter oder Sturm ist zur eigenen Sicherheit auf eine Bootsfahrt zu verzichten bzw. diese umgehend abzubrechen. Am Palmengartenwehr erfolgt bei erhöhter Wasserführung eine besondere Warnung durch einen roten Ball, der am Gebäude über dem Mittelpfeiler weithin sichtbar ist. Auch auf das Befahren der Gewässer bei Niedrigwasserständen (< 30 cm für muskelgetriebene Boote und < 60 cm für Motorboote) ist nicht nur aus Gründen des Naturschutzes und der Gewässerökologie, sondern auch zu Ihrer eigenen Sicherheit zu verzichten.

4   Was Kanuten wissen müssen
Alle Kurse des Touristischen Gewässerverbundes sind für Kanuten befahrbar. Beachten Sie jedoch die besonderen Regelungen zum Schutz der Natur auf einigen Abschnitten der Weißen Elster.  

5   Was Motorbootsnutzer wissen müssen
Motorbootverkehr ist auf Abschnitten der Weißen Elster und der Pleiße, dem Elster- und Pleißeflutbett, dem Karl-Heine-Kanal, im Lindenauer Hafen, und auch auf bestimmten Verbindungskanälen zwischen den Seen möglich. Die motorgetriebene Schiff- und Floßfahrt ist nur mit Genehmigung möglich. Eingeholt werden kann diese bei den zuständigen Wasserbehörden der Stadt Leipzig und der Landratsämter. Geben Sie bitte acht, dass Sie beim Motorbootfahren die Sportausübung der zahlreichen organisierten Ruderer und Kanuten sowie der erholungssuchenden Bürger nicht beeinträchtigen.

6   Anlege- und Einsetzstellen nutzen
Nutzen Sie die eigens dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Plätze. Meiden Sie die empfindlichen Uferzonen mit Röhrichten, Uferstauden, feuchten Wiesen und dichten Ufergehölzen, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Kleintieren und Pflanzen einzudringen.

7   Tiere und Pflanzen schützen
Halten Sie vor allem in naturnahen Gewässerabschnitten einen ausreichenden Abstand zum Ufer, um Störungen der Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden.

8   Saisonzeiten beim Befahren der Weißen Elster einhalten
Damit eine Nutzung der Weißen Elster im Einklang mit der Natur stattfinden kann, ist für den Abschnitt zwischen Knauthain und Wehr Großzschocher im Zeitraum von 15. Februar bis 15. Mai auf eine Befahrung zu verzichten. Unterhalb der Einstiegsstelle des TSV 1893 Leipzig-Wahren gilt es, das Gebot der Befahrung in geführten Gruppen ab 1. August eines jeden Jahres zu beachten.

9   Begrenzungen der Fahrgeschwindigkeiten einhalten
Beachten Sie bei Motorbootfahrten die generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Fließgewässern, Kanälen und Mühlgräben von 5 km/h. Auf der Weißen Elster zwischen Pistorissteg und Palmengartenwehr sowie auf dem Elster- und Pleißeflutbett und auf den Tagebauseen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h

10  Auf Natur und Mitmenschen Rücksicht nehmen
Bitte nehmen Sie generell Rücksicht auf die Natur und Ihre Mitmenschen, fahren Sie vor allem in den naturnahen Abschnitten der Fließgewässer nicht in größeren Gruppen und vermeiden Sie unnötigen Lärm. Ebenso ist das Befahren der Badebereiche der Seen und anderer Stellen, die durch Bojen gekennzeichnet sind (z. Bsp. im Südbereich des Cospudener Sees), nicht erlaubt. 

 

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