Ressourcen und Recycling
Für mehr Nachhaltigkeit!
Ziel der Petition ist eine deutliche Reduzierung von Verpackungsmüll in Leipzig durch die Einführung einer Verpackungssteuer auf bestimmte Einwegprodukte für Speisen und Getränke. Die derzeitigen Regelungen reichen nicht aus, um das abfallrechtliche Primärziel der Abfallvermeidung auf lokaler Ebene umzusetzen und wirkungsvolle Anreize zur Nutzung von Mehrwegbehältern zu schaffen. Die Stadt Tübingen hat bereits 2022 erfolgreich eine solche Verpackungssteuer umgesetzt, weitere Städte arbeiten intensiv daran. Auch Leipzig, die Zero-Waste-Stadt werden möchte, sollte ein deutliches Signal setzen und diesem Vorbild folgen.
die Einführung einer Einwegverpackungssteuer(satzung) zum 01.01.2025 nach dem Vorbild der Stadt Tübingen
die Einrichtung von Förderprogrammen, um betroffene Betriebe bei der Anschaffung von Mehrwegbehältnissen und Geschirrspülern finanziell zu unterstützen
die Schaffung eines umfassenden Aufklärungs- und Beratungsangebots für die Umsetzung der Verpackungssteuer. Das Angebot beinhaltet insbesondere
die proaktive Beratung für Betriebe
die Erstellung von Informationsmaterialien für verschiedene Zielgruppen
die Durchführung von Informationsveranstaltungen für Betriebe und Bürger*innen,
die Organisation von Beteiligungsformaten für alle Betreffenden (Bürger:innen, Betriebe, Verbände etc.)
Die Stadt sensibilisiert in der Öffentlichkeit und den eigenen Organisationsstrukturen fortlaufend zur Abfallvermeidung und zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen. Sie nimmt ihre Vorbildfunktion im eigenen Auftrags- und Beschaffungswesen wahr.
In Leipzig sind die Kosten für die Müllentsorgung im öffentlichen Raum innerhalb von 4 Jahren (2018 bis 2022) um 82,6 % gestiegen, sodass die Stadt mittlerweile über eine Million Euro pro Jahr für die Beseitigung der Mülleimerabfälle ausgibt. Verpackungsabfälle machen hierbei einen erheblichen Anteil von 43 % aus. Mit der Einführung einer Verpackungssteuer in Leipzig soll der zunehmenden Vermüllung des öffentlichen Raums entgegengewirkt, die Kosten der Abfallentsorgung (zumindest teilweise) auf die Verursacher*innen umgelegt und mehr Bewusstsein für unsere endlichen Ressourcen geschaffen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 24.05.2023 entschieden, dass die Tübinger Verpackungssteuer im Wesentlichen rechtmäßig ist. Die klagende Mc Donalds Filiale hat mittlerweile Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. Die Stadt Leipzig hat sich bereits für-sprechend zu der Einführung einer Verpackungssteuer geäußert, möchte aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Bis mit einer Entscheidung zu rechnen ist, werden Jahre vergehen. So lange können und wollen wir nicht warten!
Dass eine kommunale Einwegverpackungssteuer rechtlich zulässig wäre, ist in Fachkreisen nahezu unumstritten und wird durch zahlreiche Rechtsgutachten bestätigt. Die rechtlichen Risiken einer frühzeitigen Einführung der Verpackungssteuer sind also gering, die Wirkung dagegen hoch. In Tübingen ist die Nutzung von Mehrwegbehältnissen in Gastronomiebetrieben nach der Einführung der Verpackungssteuer um 93 % angestiegen.
Wir müssen die Müllflut in Leipzig schnellstens stoppen!
Schaffen wir es, den Verpackungsmüll deutlich zu reduzieren, ließe sich damit Geld einsparen, das für Abfallvermeidungsmaßnahmen und Förderprogramme für die betroffenen Betriebe eingesetzt werden kann. Die Förderprogramme sowie Informations-, Beteiligungs- und Beratungsangebote zur Umsetzung der Verpackungssteuer sollten bereits frühzeitig beginnen, um die Betriebe auf die Umstellungen vorzubereiten und eine möglichst hohe allseitige Akzeptanz zu erzeugen.
Lasst uns Leipzig zur Zero-Waste-Stadt machen! Leipzig verpackungsfrei!
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