Im Februar werden erfahrungsgemäß die meisten Bäume in der Stadt gefällt. Schon jetzt erreichen uns zahlreiche Berichte über Fällungen. Der Grund: am 01. März beginnt die Vogelschutzfrist - bis Ende Oktober dürfen Bäume dann nur noch mit Ausnahmegenehmigung des Amtes für Umweltschutz gefällt werden. Unabhängig von dieser Schutzfrist gilt die Leipziger Baumschutzsatzung aber das ganze Jahr über. Danach dürfen Stadtbäume ab einem Stammumfang von 30 cm grundsätzlich nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Amtes für Stadtgrün und Gewässer gefällt werden. Die Baumschutzsatzung gilt auch für Großsträucher und Fassadengrün ab einer bestimmten Höhe. Häufig wird die Baumschutzsatzung missachtet. Deshalb seien Sie bitte wachsam.
Sie haben von geplanten Fällungen in Ihrer Nachbarschaft erfahren? Werden Sie aktiv! Fragen Sie die Handelnden (z.B. Hausverwaltung, Fällfirma), warum gefällt werden soll und was es für Alternativen zur Fällung gibt. Fragen Sie nach einer Fällgenehmigung. Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Fällung, fragen Sie beim Amt für Stadtgrün und Gewässer (Tel. 0341/1235973 oder -74), ob die Fällung genehmigt wurde. Ist die Fällung bereits erfolgt, melden Sie es mit Datum, Foto und Ortsangabe an stadtgruen.gewaesser(at)leipzig.de.
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