"Das Verdichten der Baustruktur innerhalb der Stadt ist zwar aus energetischen Gesichtspunkten als auch für die 'Stadt der kurzen Wege' sehr zu begrüßen. Gerade in jüngerer Zeit mussten wir aber feststellen, dass immer wieder wertvolle Biotope ohne Ausgleich einer Bebauung zum Opfer fallen", so Martin Hillbrecht, Vorsitzender der Regionalgruppe Leipzig.
Die Schattenseite der Nachverdichtung besteht darin, dass durch sie artenreiche, schützenswerte Grün- und Brachflächen verschwinden, die aber Lebensraum und Futterstellen für Insekten, Vögel und kleinere Säugetiere sind. Diese innerstädtischen Grünräume tragen darüber hinaus in erheblichem Maße zu einer guten städtischen Luftqualität, einem angenehmen Mikroklima, und nebenbei zu unserer Ernährungssicherung bei.
Im Zielkonflikt zwischen energetisch sinnvoller stadträumlicher Verdichtung und der Erhaltung von artenreichen und mikroklimatisch notwendigen Grün- und Brachflächen sind für den BUND Leipzig folgende Punkte von zentraler Bedeutung:
1. Eingriffe in die Natur müssen umfassend ausgeglichen werden.
2. Bei Nachpflanzungen sollte auf Artenvielfalt und Regionalität geachtet werden.
3. Brachflächen sind, wenn möglich, zu erhalten.
Besteht ein begründeter Schutzbedarf, ist im Einzelfall ein kompletter Erhalt einer Brachfläche zu fordern und die Stadt sollte ihre baurechtlichen Möglichkeiten zum Erhalt von Brachflächen ausschöpfen. Hierzu gehört es auch, Brachflächen bei der Aufstellung von Bauleitplänen als Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft auszuweisen.
4. Angemessene Flächen für Biotope sind zu schaffen.
Freiflächen, die bebaut werden, müssen eine angemessene Fläche für Biotope aufweisen. Ist dies nicht möglich, sind am dort entstehenden Bauwerk ökologische Zusatzleistungen, wie z.B. Fassaden- oder Dachbegrünungen, zu erbringen.
5. Öffentliche Park- und Grünanlagen sollen erhalten werden, da sie einen wichtigen Beitrag zum lokalen Mikroklima, der Luft- und Wasserreinhaltung sowie zur Naherholung leisten. Der Einsatz von Pestiziden und Streusalz ist in Parks und Grünanlagen ausnahmslos zu verbieten.
6. Eine transparente Freiflächenvergabe muss geschaffen werden.
Freiflächen sind in einem transparenten, nachprüfbaren Verfahren nach einem Kriterienkatalog zu vergeben, um die gleichberechtigte Antragstellung aller an einer Nutzung interessierter Gruppen zu gewährleisten (darunter beispielsweise auch Initiativen im Bereich des Urban Gardening, die sich für die Etablierung von städtischen Gärten und Stadtnatur engagieren).
7. Flächenverbrauch und Versiegelung müssen reduziert werden.
Im Rahmen der angestrebten Verbesserung des Stadtklimas (Luftqualität, Temperatur, Lärm, Frischluftschneisen) soll dem steigenden Flächenverbrauch sowie einer zunehmenden Versiegelung der Böden entgegengewirkt werden.
8. Die Umweltbildung muss gestärkt und verbessert werden!
Die vielfältigen positiven Wirkungen von Stadtnatur und städtischen Wildräumen sollen den Bürgerinnen und Bürgern durch entsprechende Angebote, z.B. Exkursionen, Lehrpfade etc., nahegebracht werden, um die gesellschaftliche Akzeptanz von wilden, im Auge des Betrachters "