BUND Leipzig

Wieder mehr Baumfällungen - BUND Leipzig gibt Handlungsempfehlungen

09. Februar 2024 | Natur- und Artenschutz

Von Ende Januar bis in den März hinein werden erfahrungsgemäß die meisten Bäume in der Stadt gefällt. Der BUND Leipzig ruft daher die Bürger*innen auf, aktiv zu werden, wenn sie von geplanten Baumfällungen in ihrer Nachbarschaft erfahren.

Der Grund: am 1. März beginnt die Vogelschutzfrist - bis Ende Oktober dürfen Bäume dann nur noch mit Ausnahmegenehmigung des Amtes für Umweltschutz gefällt werden. Unabhängig von dieser Schutzfrist gilt die Leipziger Baumschutzsatzung aber das ganze Jahr über. Danach dürfen Stadtbäume ab einem Stammumfang von 30 cm grundsätzlich nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Amtes für Stadtgrün und Gewässer gefällt werden. Die Baumschutzsatzung gilt auch für Großsträucher und Fassadengrün ab einer bestimmten Höhe. Häufig wird die Baumschutzsatzung missachtet.

Besonders brisant wird die Lage, wenn Bäume für Bauprojekte im sogenannten "unbeplanten Innenbereich" nach §34 BauGesetzbuch gefällt werden sollen und eine gültige Baugenehmigung vorliegt. In der Regel ist damit auch die Baumfällgenehmigung von Amts wegen erteilt, da das Baurecht die Baumschutzsatzung dominiert. „Oftmals führt dies zur kompletten Rodung der Baufläche, obwohl in vielen Situationen sowohl Neubau als auch Baumerhalt möglich wäre, insbesondere wenn Bäume an der Grundstücksgrenze betroffen sind," erklärt Martin Hilbrecht, Vorsitzender des BUND Leipzig. „Durch Änderung der Planung könnte der eine oder andere Baum erhalten bleiben, aber eine schnelle Abholzung ist einfacher und billiger. Hier fehlt es oft am Willen und Einsicht der Bauherren".

Bäume wurden früher gern an Grundstücksgrenzen gepflanzt – eine raumsparende Möglichkeit um vom Schatten der Baumkronen zu profitierten und trotzdem noch genügend Platz in Hof oder Garten zu haben. Große alte Grenzbäume fallen nun vermehrt dem Platzbedarf von Tiefgaragen zum Opfer. Denn deren Ausbreitung geht oft weit über die Grundfläche des eigentlichen Hausneubaus hinaus.

Ein exemplarisches Beispiel ist das Baugrundstück Felsenkellerstraße/Kindstraße, wo der BUND Leipzig Widerspruch gegen die geplante Fällung eines großen gesunden Bergahorns eingelegt hat, dessen Wurzeln einer Tiefgarage im Weg sind. „Diese Fällung ist unnötig. Denn der Baum steht am äußersten Rand des Grundstücks. Es geht hier um einen konkurrierenden Platzbedarf von circa 2 Metern. Die Tiefgarage könnte geringfügig umgeplant werden. Eine alternative Lösung wäre z.B. auch ein in das Erdgeschoss integrierter Parkraum," führt Elke Thiess vom AK Natur- und Artenschutz an. "Für die ebenfalls geplante Kita wäre der Schatten spendende Baum ein Segen".

Der BUND Leipzig ruft daher die Bürger*innen dazu auf, aktiv zu werden und nennt folgende Möglichkeiten:

  • Die Handelnden (z.B. Grundstückseigner, Hausverwaltung, Baumpflegefirma) fragen, warum gefällt werden soll und was es für Alternativen zur Fällung gäbe.
  • Erforderliche Genehmigungen zeigen lassen:
    • Ganzjährig: „Genehmigung zur Vornahme von Eingriffen in durch die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig (BSchS) geschützte Gehölze“ oder gültige Baungenehmigung inkl. Fällgenehmigung;
    • Zusätzlich von März-September: "Befreiung vom Gehölzschnittverbot nach
      § 67 (1) BNatSchG", ausgestellt vom Amt für Umweltschutz (AfU)“.

  • Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Fällung besteht, das Amt für Stadtgrün und Gewässer (Tel. 0341/1236109) befragen, ob die Fällung genehmigt wurde.
    Im akuten Fall die Polizei oder das Ordnungsamt rufen.
  • Den Rodungsmelder des BUND Leipzig nutzen. Dort sind auch weitere Informationen zu finden:  https://www.bund-leipzig.de/rodungsmelder/

Informationen über Baumfällungen im öffentlichen Raum (Park- und Straßenbäume) finden Sie auf der Website der Stadt Leipzig: https://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/umwelt-und-naturschutz/baeume-und-baumschutz/baumfaellungen

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