BUND Leipzig

Haftpflichtversicherung

Unsere Gruppenleiter*innen sind über die Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert. Das bedeutet sie müssen für auftretende Schäden an Personen oder Gegenständen nicht haften.

Sollten Kinder anderen Kindern oder Dritte Schaden zufügen, oder Dinge der Leiterin/des Leiters kaputt machen, dann haften die Eltern der schuldigen Kinder.

Unfallversicherung

Alle namentlich erfassten Kinder, die an einer Veranstaltung teilnehmen, sind über den BUND unfallversichert (max. 50 Teilnehmer, mit und ohne Eltern). 

Daher ist es wichtig, dass die Anmeldeformulare vor der Veranstaltung ausgefüllt und bei dem/der jeweiligen Gruppenleiter*in abgegeben werden.

Unsere Gruppenleiter*innen haben immer einige Formulare bei sich, ansonsten können diese auch selbst über diesen Link ausgedruckt und ausgefüllt werden: Anmeldeformular.

Aufsichtspflicht

Nehmen die Kinder ohne ihre Eltern an einer unserer Veranstaltungen teil, obliegt die Aufsichtspflicht von Beginn bis Ende der Veranstaltung bei unseren Gruppenleiter*innen.

Verhaltenskodex

Die Kinder- und Jugendarbeit der BUND Regionalgruppe Leipzig tritt entschieden für die Prävention sexueller Gewalt ein. Eine wichtige Maßnahme dahingehend ist der Verhaltenskodex. Wir wollen Kinder und Jugendliche so zuverlässig wie möglich vor sexueller Gewalt schützen und einen sicheren Ort für sie schaffen.

Eine klare Positionierung zum Kinderschutz, sowie die offene Auseinandersetzung mit dem Thema sind dafür wichtige Grundlagen.

Erweitertes Führungszeugnis

Alle Ehren-  und Hauptamtlichen, welche BUND Leipzig Veranstaltungen (außer BUNDjugend Veranstaltungen) für Minderjährige durchführen, haben eine Kopie vom Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) vom Bundeszentralregister in Bonn zu hinterlegen.
Die Kopie vom erweiterten Führungszeugnis muss jedes Jahr aktuell beim BUND Leipzig neu hinterlegt werden.
Neue Ehren- und Hauptamtliche müssen die Kopie vom erweiterten Führungszeugnis spätestens vor der 3. Veranstaltung hinterlegen. Bis dahin dürfen betroffene Personen Veranstaltungen nur mit Personen durchführen, von denen eine aktuelle Kopie des Erweiterten Führungszeugnis vorliegt.

Erste - Hilfe - Schein

Die Kindergruppenleiter*innen des BUND müssen einen Erste - Hilfe - Schein vorlegen, um in der Lage zu sein, in Unfallsituationen kompetent zu handeln, um größere Schäden ggf. begrenzen zu können.

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