Am 27.05. haben die städtischen Behörden das beabsichtigte Feuerwerk zum Wasserfest Thekla mitten in der Vogelbrutsaison und im Landschaftsschutzgebiet konsequenterweise untersagt. Der BUND Leipzig begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, insbesondere nach den Erfahrungen des vergangenen Jahres.
Aus unserer Sicht ist es überfällig, dass die Stadt Leipzig Feuerwerke in geschützten Gebieten wie dem Landschaftsschutzgebiet Parthenaue nicht länger genehmigt. Der § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes räumt hier der Natur und den dort befindlichen Tieren und Pflanzen einen besonderen Schutz ein. Ein Feuerwerk mit seinen Schall-, Licht- und Feinstaubeffekten läuft diesen Schutzzwecken offenkundig zuwider. Insbesondere in der Zeit, in der die Vögel ihre Brut aufziehen, ist dieser Eingriff auch gemäß § 39 zwingend zu untersagen gewesen.
Als BUND Leipzig freuen wir uns, dass der Druck aus der Zivilgesellschaft, von Verbänden, Parteien und Fraktionen im Leipziger Stadtrat nun Früchte getragen hat. Wir hoffen, dass hiermit auch ein Zeichen in Richung künftiger Feuerwerke in Schutzgebieten gesetzt wird und die Behörden der Stadt diesen Weg weiter verfolgen.