Petition: Artensterben stoppen - Grünflächen schützen

23. April 2019

Gemeinsam mit NABU, Ökolöwe und dem Ornithologischen Verein zu Leipzig e.V. hat die BUND Regionalgruppe Leipzig eine Petition gestartet.

Schmetterling

Wir wollen:

  • Bauen und Natur erhalten!

  • Artensterben stoppen!

  • Wertvolle Grünflächen für Leipziger*innen schützen!

Die Stadt Leipzig wächst, es wird viel gebaut - und dabei gehen den Bewohner*innen grüne und kühle Wohlfühloasen verloren. Schlimmer ergeht es allerdings den Wildtieren. Mit den Grünflächen verschwinden ihre Nahrungsgrundlagen, ihre Lebensräume - und somit auch die Wildtiere. Mit anderen Worten: Das Artensterben findet überall statt – auch hier bei uns in Leipzig!

Leider wird das Artensterben durch die Entscheidungsträger nicht gebremst, sondern sie verursachen es mit. Bei Baumaßnahmen steht die Natur hintenan - und das obwohl die Stadt Leipzig schon länger den Titel "Kommune der Biologischen Vielfalt" trägt. Wir finden: Die Stadt Leipzig muss dieser Botschaft endlich gerecht werden und ihre grünen Plätze der Biologischen Vielfalt erhalten und stärken. Deshalb fordern wir:

  • Keine Baumaßnahmen auf Flächen, die Lebensstätten geschützter Tierarten sind, wenn nicht zuvor nachweislich ausreichend funktionierende und geeignete Ersatzlebensräume in räumlicher Nähe geschaffen werden!

  • Für alle Flächen (auch Baulücken, Brachflächen) eine frühzeitige artenschutzfachliche Untersuchung und qualifizierte Artenschutzprüfung, die nachweislich geeignet ist, den Bestand der geschützten Arten und ihrer Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang des Bauvorhabens zu erhalten.

  • Frühzeitige Einbindung der Umwelt- und Naturschutzverbände. Frühzeitige dem Bauvorhaben vorausgehende Entwicklung von Artenschutzkonzepten. Der Öffentlichkeit muss Einblick in Artenschutzkonzepte gegeben werden. Eine Beteiligung der Umwelt- und Naturschutzverbände muss immer möglich sein.

  • Erhalt wertgebender Grünflächen als Trittsteine im Biotopverbund und Festlegung als Tabuflächen, die nicht bebaut werden. Der Artenschutz und die Erhaltung strukturreicher Grünflächen muss im Rahmen der Bauleitplanung nachweislich Priorität haben.

  • Das bestehende Grün (insbesondere Sträucher, Bäume, Blühflächen und Stauden) muss gefördert und naturnah gepflegt werden. Auch im Zuge der Pflege ist der Artenschutz durch eine artenschutzfachliche Begleitung zu berücksichtigen. Die Funktionen für Klima, Erholung und Biodiversität müssen gegenüber anderen Interessen vorrangig berücksichtigt werden!

  • Das Fällen und Roden von Bäumen und Sträuchern für Baumaßnahmen darf nicht vor Erteilung einer Baugenehmigung erfolgen. Es ist grundsätzlich ein möglichst weitgehender Erhalt von Bäumen und Sträuchern anzustreben.

  • Diese Forderungen sollen als Handlungsanweisungen ausformuliert, festgeschrieben und von der Stadtverwaltung umgesetzt werden!

  • Da die Punkte 1 bis 6 für die Bauvorhaben am Wilhelm-Leuschner-Platz bisher nicht erfüllt sind, fordern wir die Überarbeitung aller Baupläne hinsichtlich dieser Punkte. Dazu gehört ein Artenschutzkonzept, welches sich an den aktuellen und tatsächlichen faunistischen Gegebenheiten am Wilhelm-Leuschner-Platz orientiert und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Vogelarten und deren Nahrungsgrundlage (z.B. Insekten, Regenwürmer) ableitet.

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