Die Stadt scheint wider besseren Wissens eine neue Ausnahmegenehmigung ausgestellt zu haben. Über einen vom BUND Leipzig eingelegten Widerspruch, mit der Forderung nach stärkerer Einschränkung der Bootsverkehrszeiten, hat die Stadt Leipzig bisher nicht entschieden. Der Umweltverband fordert, schnell Rechtssicherheit herzustellen und den Motorbootverkehr im Floßgraben gänzlich zu untersagen.
"Die Stadt hat den Floßgraben gegen alle rechtlichen und fachlichen Bedenken weiter geöffnet. Das können wir nicht akzeptieren. Das städtische Monitoring zeigt, dass der Eisvogel mehr Ruhezeiten braucht, um erfolgreich zu brüten. Durch den Bootsverkehr kommt es nachweislich zu Bruteinbußen. Dennoch wurden die Durchfahrtzeiten erweitert. Die Allgemeinverfügung ist damit das Papier nicht wert, auf der sie steht", so Biologin Daniela Zobel, Vorstandsmitglied des BUND Leipzig.
Sie erinnert die Stadtverwaltung daran, dass der Widerspruch gegen die erweiterten Floßgraben-Öffnungszeiten noch nicht bearbeitet wurde. "Die zudem unnötige Entkrautung im Februar und die jetzt erneut erteilte Sondergenehmigung lassen nur den Schluss zu, dass die Stadt gegen Recht und Faktenlage agiert. Der Schutz des Eisvogels und seiner Brut sind mit der jetzigen Regel nicht gegeben. Wir werden weiterhin der Natur zu ihrem Recht verhelfen", so die Biologin.
Im Dezember 2014 hatte der BUND Leipzig einen Verpflichtungswiderspruch gegen die geplante Aufweichung der Sperrzeiten in der städtischen Allgemeinverfügung eingelegt. Diese könnte den Schutz des stark gefährdeten Eisvogels und anderen im Floßgraben beheimateten Arten, wie der ebenfalls streng geschützten Grünen Keiljungfer, nicht nur nicht gewährleisten, sondern sogar stark gefährden. Des Weiteren hat der BUND Leipzig nochmals die negativen Auswirkungen der Schiffsschrauben auf die Pflanzen und Tiere im und am Wasser dargelegt. Die einzige Möglichkeit, die geschützten Arten im Floßgraben zu erhalten, sei, dort grundsätzlich keine motorbetriebenen Boote zuzulassen.
Der BUND Leipzig fordert daher die Stadtverwaltung auf, dem Leipzig-Boot alle weiteren Fahrten durch den Floßgraben zu untersagen und zuverlässige Rechtssicherheit bei diesem Thema zu schaffen.
Hintergrund:
Im August 2014 hat die Naturschutzbehörde, einem Widerspruch der GRÜNEN LIGA Sachsen stattgegeben und die Sondergenehmigung für das RANA-Boot zurückgenommen, da keine besonderen Gründe vorlagen, die zu einer Befreiung von den Verboten der Allgemeinverfügung berechtigt hätten.
„Im vorliegenden Fall sind keine der möglichen tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Befreiung gegeben... Im vorliegenden Fall der gewerblichen Nutzung des Floßgrabens ist nicht erkennbar, dass dieser sich deutlich vom Regelfall der von den Verboten der Allgemeinverfügung betroffenen Adressaten unterscheidet, denn mit dem Verbot, den Floßgraben u.a. mit Wasserfahrzeugen zu befahren hat die Naturschutzbehörde gerade gewollt, dass Fahrten sowohl aus privaten als auch aus wirtschaftlichen Interessen unterbunden werden. ...“ (Auszug aus dem Ablehnungsbescheid der Stadt Leipzig vom 13.08.2014)