BUND Sachsen klagt gegen Luxusbau an Leipziger Weißer Elster

11. November 2024

Der BUND Sachsen hat Klage gegen die wasserrechtliche Befreiung für ein Bauvorhaben in der Holbeinstraße 6a in Leipzig eingereicht. Gegenstand der Klage ist eine geplante Luxusvilla, die aus Sicht des BUND nicht in die Umgebung passt und in den geschützten Uferbereich der Weißen Elster eingreift. Die Stadt Leipzig hatte das Bauverbot im Gewässerrandstreifen aufgehoben, obwohl laut BUND erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung bestehen.

Im vergangenen Jahr hatte das umstrittene Bauprojekt bereits Anwohnerproteste ausgelöst. Obwohl das Verwaltungsgericht Leipzig eine Klage von Nachbarn auf Baustopp mit der Begründung abwies, ihre Rechte seien nicht verletzt, stellte es gleichzeitig erhebliche Zweifel an der Baugenehmigung fest. Das Gericht argumentierte, dass die Villa aufgrund ihrer Größe und Nutzung nicht zur Eigenart der näheren Umgebung passe.

„Bereits die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig zur Baugenehmigung zeigt uns, dass das geplante Gebäude viel zu groß dimensioniert ist“, kritisiert Melanie Lorenz, stellvertretende Vorsitzende des BUND Leipzig und Verfahrensbetreuerin. Lorenz erläutert, dass die Stadt in den Unterlagen keine ausreichende Prüfung von naturschutzfachlichen und wasserrechtlichen Aspekten vorgenommen habe. „Die Befreiung wurde erteilt, weil das Gebäude im beantragten Rahmen sonst nicht hätte gebaut werden können. Eine Prüfung zur Verkleinerung oder Anpassung des Baus hat es hingegen nicht gegeben.“

Die wasserrechtliche Befreiung war eine entscheidende Voraussetzung für die Baugenehmigung und den Eingriff in den Uferbereich der Weißen Elster. Eine solche Ausnahme darf nur in seltenen Fällen gewährt werden, wenn keine naturschutzfachlichen Belange verletzt werden. „Wir haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der wasserrechtlichen Entscheidung und lassen sie deshalb gerichtlich überprüfen. Bereits nach der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zur Baugenehmigung sollte der Stadt allerdings klar sein, dass sie hier Fehler gemacht hat, die sie zu einer nochmaligen Prüfung veranlassen müsste“, betont Lorenz abschließend.

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb