BUND Leipzig

Pressemitteilung BUND Leipzig: Stickoxidprozess am Bundesverwaltungsgericht

15. Februar 2018

Stickoxidprozess am Bundesverwaltungsgericht: Leipziger Unterstützer*innen des Umweltverbundes zeigen gemeinsam Flagge für Durchsetzung der NO2 Grenzwerte

Verhandlung der Luftreinhaltepläne von Stuttgart und Düsseldorf am 22.02.18 BUND Leipzig, DIE LINKE Leipzig und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Leipzig, 12.02.18. Unter dem Motto "Wir haben ein Recht auf saubere Luft!" werden am 22. Februar 2018 Aktive des BUND Leipzig - gemeinsam mit Vertreter*innen des Klima- und Umweltbündnisses Stuttgart (KUS) und Leipziger Unterstützer*innen des Umweltverbundes - für eine Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht zusammen kommen. Die Aktion soll der Tragweite der bevorstehenden Entscheidung hinsichtlich der Durchsetzung der Stickoxidgrenzwerte öffentlich Nachdruck verleihen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2017 hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: das Gericht gab der Klage der DUH statt und verpflichtete das Land Baden-Württemberg dazu, zur sofortigen Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte in Stuttgart, unter anderem Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen. Im Gegensatz dazu setzen die Landesregierungen von Baden-Württemberg und die Bundesregierung jedoch auf freiwillige Maßnahmen der Autoindustrie und öffentlichkeitswirksame Modellprojekte, wie jüngst der Vorstoß der Bundesregierung für kostenlosen ÖPNV in fünf Städten. Dazu der Vorsitzende des BUND Leipzig, Martin Hilbrecht: "Auf Lippenbekenntnisse der Industrie oder unausgegorene Modellprojekte können sich tausende Menschen die jährlich an den Auswirkungen der Luftverschmutzung sterben, nicht verlassen. In vielen Städten ist es hier bereits fünf nach zwölf und es braucht sofort wirksame Maßnahmen. Als nötige strukturelle Veränderung begrüßen wir natürlich kostenlosen ÖPNV, so er flächendeckend umgesetzt wird."

Bestätigt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun das Urteil der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf, wo es am 13. September 2016 ein ähnliches Urteil gab, hat dies bundesweit Auswirkungen. Weitere Klagen in anderen Ländern können sich auf das Urteil des obersten Verwaltungsgerichts beziehen. Mit der Kundgebung, die am 22. Februar 2018 ab 10:00 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stattfindet, wollen die Unterstützer*innen des Umweltverbundes die Relevanz einer Entscheidung für die Durchsetzung der Stickoxidgrenzwerte öffentlich unterstreichen.

Prof. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Landesverband Sachsen, und Steffen Rohkohl, Mitglied des Vorstands des BUND Leipzig, werden vor Ort für Fragen zur Verfügung stehen. 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb