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Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Sachsen e.V., nimmt zum o.g. Vorhaben wie folgt Stellung.
Gegenstand des Verfahrens ist die beantragte letale Vergrämung des Kormorans (Phalacrocorax carbo) im Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) „Eschefelder Teiche“. Der Landkreis Leipzig bzw. der Teichpächter begründen die Maßnahme mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden durch Kormoranfraß an Satz- und Nutzfischen. Die Abschüsse sollen die Fortführung der fischereilichen Bewirtschaftung ermöglichen. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die räumlich eingeschränkte Vergrämung keine erheblichen Beeinträchtigungen verursache. Aus Sicht des BUND Sachsen ist diese Schlussfolgerung jedoch kritisch zu hinterfragen.