🌳 Baumfällung in Leipzig: Rechtmäßigkeit prüfen
Sie beobachten eine Fällung oder den Rückschnitt von Gehölzen in Ihrer Nachbarschaft? Dieser interaktive Leitfaden hilft Ihnen, die Situation rechtlich einzuschätzen, notwendige Informationen zu sammeln und direkt die zuständige Behörde zu kontaktieren.
Wann findet die Fällung statt?
Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) unterscheidet streng nach der Jahreszeit.
Wo genau steht das Gehölz?
Gibt es Anzeichen für Tier-Lebensstätten? (Wichtige Nachforschung!)
Bitte prüfen Sie das Gehölz genau. Nach § 44 BNatSchG ist der Schutz von Lebensstätten ganzjährig aktiv.
Welche Maße oder Eigenschaften treffen auf das Gehölz zu?
Messen oder schätzen Sie den Umfang in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden.
Findet die Fällung im Zuge eines Bauprojekts statt?
Häufig rücken Kettensägen an, weil auf dem Grundstück neu gebaut wird.
📋 Ergebnis & Handlungsempfehlung
💡 Wichtige Daten für Ihre Meldung (BUND-Checkliste):
Je präziser Ihre Angaben sind, desto schneller können Ämter oder Verbände eingreifen. Bitte ermitteln Sie:
- Exakter Standort (Adresse, Hinterhof, Straßenseite) und Uhrzeit
- Geschätzter Stammumfang und Höhe des Gehölzes
- Fotos des Baumes, eventueller Nester/Höhlen, der Fällfirma oder von Fahrzeug-Kennzeichen
- Liegt eine schriftliche Genehmigung vor? (Sie haben nach dem sächsischen Umweltinformationsgesetz das Recht, freundlich danach zu fragen!)
🚨 Akuter Ernstfall (Sägen laufen bereits!)
Wenn Sie den Verdacht einer illegalen Fällung haben und das Amt nicht erreichbar ist, rufen Sie das Ordnungsamt / Stadtordnungsdienst (0341 123-8888), das Bürgertelefon (0341 115) oder in dringenden Fällen die Polizei (110). Die Behörden sind verpflichtet, die Rechtmäßigkeit vor Ort zu prüfen und die Fällung im Zweifel zu stoppen!
Handlungsempfehlung bei Baumfällungen
Sie haben erfahren, dass in Ihrer Nachbarschaft Bäume gefällt werden sollen oder bereits gefällt wurden? Sie haben Eingriffe in Gehölze (Bäume, Sträucher, Hecken, Fassadengrün) beobachtet? Sie möchten wissen, warum gefällt wird/wurde oder haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Fällung?
Zunächst informieren
- Was und wann darf gefällt werden? Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen zum Baumschutz in Leipzig sowie Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung.
Baumfällungen im öffentlichen Raum (Park- und Straßenbäume)
- Infos zu Baumfällungen im öffentlichen Raum (Park- und Straßenbäume) finden Sie auf der Website der Stadt Leipzig. Durch Herunterscrollen kommen Sie zur Kartenansicht. Hier stehen rote Punkte für Fällungen innerhalb der letzten 30 Tage, orange Punkte markieren geplante Fällungen. Durch Anklicken erfahren Sie den Grund für die Fällung.
Baumfällungen auf Privatgrundstücken
- Vor einer Fällung: Reden Sie mit den Handelnden (z.B. Hausbesitzer, Vermieter), warum ein Baum gefällt werden soll und ob es Alternativen gibt (z.B. Rückschnitt). Schließen Sie sich mit Nachbarn zusammen und protestieren Sie – erstaunlich oft sind auf diese Weise schon Fällungen verhindert worden.
Fragen Sie ggf. beim zuständigen Amt für Stadtgrün und Gewässer, ob die Fällung genehmigt wurde: Tel. 0341 123-6109 oder baumschutz(at)leipzig.de. Bitte möglichst genau den Standort des Baumes angeben.
- Im akuten Fall: Wenn das Fällkommando schon vor Ort ist, fragen Sie nach den erforderlichen Genehmigungen. Bei Verdacht auf illegale Fällung können Sie über das Ordnungsamt (0341 123-8888) den Stadtordnungsdienst anfordern, oder direkt die Polizei rufen. Bei begründetem Zweifel ist es Pflicht der Ordnungskräfte, die Rechtmäßigkeit einer Baumfällung vor Ort zu prüfen und diese nötigenfalls zu stoppen.
- Nach einer Fällung: Sie können auch im Nachhinein die Rechtmäßigkeit einer Baumfällung überprüfen lassen. Machen Sie Fotos von den gefällten Bäumen. Senden Sie diese mit möglichst genauer Ortsangabe an baumschutz(at)leipzig.de mit der Bitte um Überprüfung. Erleichtern Sie den Kollegen die Arbeit, indem Sie – soweit bekannt – folgende Informationen übermitteln:
- möglichst genaue Ortsangabe und Angabe zum Zeitpunkt der Fällung,
- bei Bäumen: geschätzter Stammumfang und Höhe,
- bei Sträuchern, Hecken und Fassadengrün: geschätzte Höhe.
- Handelt es sich um höhlenreiche Altbäume oder Totholz?
- Ggf. Beobachtungen zu Vögeln, Fledermäusen oder anderen Tierarten, z.B. Vogelkolonien, bebrütete Nester, Fledermäuse, Hornissen.
- Grundstückseigentümer, Fällfirma, mögliche Zeugen.
Holzentnahme aus dem Stadtwald
Die Abteilung Stadtforsten Leipzig vergibt jährlich in begrenztem Umfang Genehmigungen zur Holzentnahme aus dem Stadtwald an Privatpersonen (sog. Selbstwerber*innen). Diese dürfen unter Auflagen Stammteile oder Kronenreste aus dem Wald entnehmen. I.d.R. gelten diese Genehmigungen für festgelegte Zeiten und Standorte, meist in der Nähe von Wegen, wo zuvor Bäume aus Verkehrssicherungsgründen gefällt wurden. Diese werden dann vor Ort zersägt und abtransportiert.
I.d.R. sollte sich die schriftliche Genehmigung hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges befinden. Falls nicht, lassen Sie sich die Genehmigung zeigen. Ohne Genehmigung ist Holzentnahme aus dem Wald verboten!
Im Zweifel melden Sie ihre Beobachtung unter möglichst genauer Angabe von Zeit und Ort an: stadtforsten(at)leipzig.de oder stadtwaldranger(at)leipzig.de oder Tel. 0341 123-5790. Schicken Sie ein Foto des Fahrzeugs mit, auf welchem das Kennzeichen zu erkennen ist. Beschreiben Sie die Stelle so genau wie möglich.
Totholz spielt eine wichtige Rolle im Ökosystem Wald und es kann nicht „zu viel“ Totholz geben. Bei großen Teilen des Leipziger Auwaldes handelt es sich um europäische Schutzgebiete, in denen strenge Auflagen an die forstwirtschaftliche Betätigung herrschen sollten. Der BUND Leipzig hat daher wiederholt die vielfältige Holzentnahme im Leipziger Auwald kritisiert .