BUND Leipzig

Erforderliche Genehmigungen für Baumfällungen

Ganzjährig:

"Genehmigung zur Vornahme von Eingriffen in durch die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig (BSchS) geschützte Gehölze (vornahme von nach §4 (1) der BSchS verbotenen Handlungen)", ausgestellt vom Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG), Stadt Leipzig.

"oder "Genehmigung zur Vornahme von Eingriffen in den Gehölzbestand im Zusammenhang mit der Realisierung
von Bauvorhaben i. S. v. § 9 der Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig bei nach SächsBO genehmigungspflichtigen Vorhaben", ausgestellt vom Amt für Bauordnung und Denkmalpflege (ABD)."

Zusätzlich von März bis September:

"Befreiung von diesem Gehölzschnittverbot nach § 67 (1) BNatSchG", ausgestellt vom
Amt für Umweltschutz (AfU), Naturschutzbehörde, Stadt Leipzig

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