BUND Leipzig

Wir fordern:

Brache Scheffelstraße vor der Bebauung (Elke Thiess)

  • Freiflächen müssen für den Artenschutz langfristig erhalten werden. Dazu soll die Stadt ihre planungs- und baurechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, z.B. indem sie Brachflächen als Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft ausweist.
  • Die Vergabe von Freiflächen soll transparent sein und einem Kriterienkatalog unerliegen. So können alle nutzungsinteressierten Gruppen gleichberechtigt einen Antrag stellen. Im Vorfeld soll die Stadt die derzeitige Nutzung der Brachfläche überprüfen und Empfehlungen für eine Nachnutzung identifizieren (z.B. bei stabilen Biotopen).

  • Eine naturschutzrelevante Zwischennutzung der Brachflächen inklusive der Gebäude (z.B. als Fledermausquartiere, Vogelbrutplätze) soll weiter gesichert sein. Es soll eine Regelung gefunden werden, wie der zwischenzeitlich entstandene "Naturwert" eine spätere Bebauung ermöglicht und eine Umsiedlung oder Abwanderung beroffener Arten auf andere Flächen zulässt.
  • Das Ansiedeln von Pflanzen und die Entwicklung eines intakten Biotopes auf ungenutzten Flächen darf nicht unterbrochen werden. Eine Rodung ist nur zulässig, wenn eine Baugenehmigung vorliegt und innerhalb von 3 Jahren mit einer Bebauung begonnen wird. Ein über Jahre betriebenes "Vegetationsfrei halten" wie am Beispiel Jahrtausendfeld soll die Kommune mit allen rechtlichen Mitteln unterbinden.
Distel auf einer Brachfläche Distel auf einer Brachfläche  (Jana Burmeister)

Ansprechpartnerin

Elke Thiess

AK Natur- und Artenschutz
elke.thiess(at)bund-leipzig.de E-Mail schreiben

Städtische Wildnis

Brachflächen und urbane Wälder sind auch innerhalb der Stadtlandschaft artenreiche und ästhetische Naturflächen. Sie dienen ebenso zur Nah-erholung als auch der För-derung der Artenvielfalt. Die erneute bauliche Nutzung dieser soll die Flächeninan-spruchnahme von Naturräumen und landwirtschfatlicher Flächen außerhalb der Stadt re-duzieren. Aufgrund der biolo-gischen und sozialen Bedeu-tung von Brachflächen ist deren Bebauung jedoch nicht per se natur- und umweltverträglicher. Es ist eine differenzierte Einzel-fallbetrachtung erforderlich, da-mit ökologisch wertvolle Brach-flächen erhalten werden können, während andere zur baulichen Innenentwicklung beitragen. Ökonomische Interessen sollten dabei nicht im Vordergrund stehen. Früh-zeitig sollte deshalb die natur-schutzfachliche Bedeutung der Brachflächen erhoben und Optionen zur Folgenutzung ent-wickelt werden. Mit Leucht-turmprojekten wie dem „Grünen Plagwitzer Bürgerbahnhof“ und „Schönauer Holz“ hat die Stadt Leipzig hier bereits wertvolles geleistet.

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