Wir fordern:

- Freiflächen müssen für den Artenschutz langfristig erhalten werden. Dazu soll die Stadt ihre planungs- und baurechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, z.B. indem sie Brachflächen als Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft ausweist.
- Die Vergabe von Freiflächen soll transparent sein und einem Kriterienkatalog unerliegen. So können alle nutzungsinteressierten Gruppen gleichberechtigt einen Antrag stellen. Im Vorfeld soll die Stadt die derzeitige Nutzung der Brachfläche überprüfen und Empfehlungen für eine Nachnutzung identifizieren (z.B. bei stabilen Biotopen).
- Eine naturschutzrelevante Zwischennutzung der Brachflächen inklusive der Gebäude (z.B. als Fledermausquartiere, Vogelbrutplätze) soll weiter gesichert sein. Es soll eine Regelung gefunden werden, wie der zwischenzeitlich entstandene "Naturwert" eine spätere Bebauung ermöglicht und eine Umsiedlung oder Abwanderung beroffener Arten auf andere Flächen zulässt.
- Das Ansiedeln von Pflanzen und die Entwicklung eines intakten Biotopes auf ungenutzten Flächen darf nicht unterbrochen werden. Eine Rodung ist nur zulässig, wenn eine Baugenehmigung vorliegt und innerhalb von 3 Jahren mit einer Bebauung begonnen wird. Ein über Jahre betriebenes "Vegetationsfrei halten" wie am Beispiel Jahrtausendfeld soll die Kommune mit allen rechtlichen Mitteln unterbinden.
