Erfolg für die Natur
Gefällte Bäume und Sträucher an der Holbeinstraße im November 2023. Foto: BUND intern
Der BUND Leipzig setzt sich für den Schutz des Stadtgrüns und der Leipziger Gewässer ein. 2024 reichte der BUND Klage gegen den Bau eines überdimensionierten Luxus-Mehrfamilienhauses in der Holbeinstraße in Schleußig ein. Der Bau würde den sensiblen Gewässerrandstreifen der Weißen Elster überbauen, Stadtgrün zerstören und damit ein negatives Signal für künftige Projekte setzen.
Ein Teilerfolg wurde bereits erzielt: Die Stadt Leipzig hat die Baugenehmigung zurückgenommen und damit die Grundlage für das Bauvorhaben entzogen. Die Klage ist weiterhin beim Verwaltungsgericht Leipzig anhängig.
Hintergrund
Demonstration gegen den Luxusbau an der Holbeinstraße im November 2023. Foto: Anna Bochmann
Bereits im November 2023 wurden Bäume und Sträucher für den Luxus-Bau gefällt, was von Umweltverbänden und Anwohnern scharf kritisiert wurde. Die Planung sieht eine Bebauung bis an das Ufer der Weißen Elster vor, in Anbauten sogar über die Ufergrenze hinaus. Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Sächsischen Wasserschutzgesetz (SächsWG) ist jedoch die Bebauung von Uferrändern, Böschungen sowie eines anschließenden 5 Meter breiten Schutzsaumes nicht erlaubt. Ebenso verboten ist, an Ufern wachsende Gehölze zu beschädigen oder gar zu zerstören.
Mehr Details sind in unserer Pressemitteilung zu finden.
Es zeigte sich, dass die Fällungen von der Stadt nicht genehmigt waren, woraufhin der BUND zu einer Demonstration aufrief, um das Interesse der Allgemeinheit an einer gesunden Umwelt sichtbar zu machen. Hier weiterlesen
Trotz der Proteste hatte die Stadt Leipzig das Bauverbot im Gewässerrandstreifen im Jahr 2024 aufgehoben - mit erheblichem Zweifel an der Rechtmäßigkeit seitens des BUND. Daher reichte der BUND Sachsen Klage gegen den Luxusbau an der Leipziger Weißen Elster ein. Zum einen passt das Bauvorhaben nicht in die Umgebung und zusätzliche greift es in den geschützten Uferbereich der Weißen Elster ein.
„Wir haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der wasserrechtlichen Entscheidung und lassen sie deshalb gerichtlich überprüfen", sagt Melanie Lorenz aus dem BUND Vorstand. Vollständige Pressemitteilung dazu lesen.