Wir fordern:

- Städtische Zuwendungen an Kleingartenvereine sollen an Auflagen zur naturnahen Gestaltung und Bewirtschaftung gekoppelt sein.
- Förderung von Gemeinschaftsgärten, interkulturelle Gärten sowie Projekten der solidarischen Landwirtschaft und des ökologischen Landbaus. Sie erfüllen die gleichen ökologischen und sozialen Aufgaben wie Kleingärten.
- Verbot von Herbiziden auf allen Gartenflächen, die der Stadt gehören oder durch sie gefördert werden.
- Chemische Mittel zur Bekämpfung unerwünschter Tiere im Garten sind nur zugelassen, wenn diese Mittel auch in der ökologischen Landwirtschaft zugelassen sind.
- Für große Bäume in Kleingartenanlagen gilt Bestandsschutz, gleich zu welcher Art sie gehören. Neue Bäume dürfen gepflanzt werden, wenn die Nutzung der angrenzenden Gärten nicht erheblich eingeschränkt wird. Für Hecken sollen einheimische Wildsträucher bevorzugt werden.
- Einflussnahme auf Pächter*innen stadteigener landwirtschaftlicher Flächen (ggf. durch die entsprechende Gestaltung von Pachtverträgen) für die Anlage auf mehrere Jahre angelegter Ackerblühstreifen sowie die Pflanzung von Obstbäumen an Feld-/Straßenrändern.