BUND Leipzig
Leipziger Skyline

Stadtplanung und Bau

Wir fordern:

Leipzig vom Uniriesen Leipzig vom Uniriesen  (Jana Burmeister)

  • Die Stadt Leipzig soll ihre planungs- und baurechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung einer grünen Infrastruktur weiter ausschöpfen, z.B. indem sie Flächen und Elemente des Grünverbunds (Grünzüge) im Flächennutzung- und Landschaftsplan sowie bei der Aufstellung von Bauleitplänen bindend als Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft ausweist.
  • In die allgemeine Stadtplanung müssen Strategien zur Sicherung und Entwicklung der Biodiversität bindend integriert werden. Diese sollen das gesamte Stadtgebiet umfassen, also auch den bebauten Bereich. Darin müssen Artenschutzprogramme und Konzepte der Biotopvernetzung enthalten sein.

  • Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in den Naturhaushalt müssen so gestaltet werden, dass die biologische Vielfalt nicht nur erhalten, sondern möglichst verbessert wird. Dazu muss es präzise und verbindliche Vorgaben in Bebauungsplänen geben, deren Einhaltung durch die Stadtverwaltung kontrolliert werden
  • Führen eines öffentlich zugänglichen Katasters mit allen Eingriffen in die Stadtnatur und deren Kompensation als openGIS (Ersatzbaumkataster). Verbindliche Vorgaben zum Monitoring der Kompensationsleistungen mit Nachbesserungspflichten und langfristiger Sicherung ihrer Pflege.
  • Baumerhalt geht vor Ersatzpflanzung! Dies soll bei der Genehmigung von Bauvorhaben in allen geeigneten Fällen gefordert werden. Auch muss es künftig möglich sein, zum Zwecke des Baumerhalts und wo dies sinnvoll und machbar ist, vom Dogma der Blockrandbebauung abzuweichen.
  • Standardmäßige Überprüfung der von/vom Antragsteller*in im Bauantrag gemachten Angaben zu Gehölzen durch die Stadtverwaltung. Brachflächen sind auf ihre Artenzusammensetzung zu untersuchen.
  • Bei Vergabe öffentlicher Bauaufträge soll die „Grüne Architektur“ bevorzugt werden, mit integrierten Pflanzenelementen in, auf und am Gebäude, sowie einer extensiven Grünflächenplanung. Dachbegrünung bei mindestens 70 Prozent der Neubauten sowie geeigneten zu sanierenden, flachen oder flach geneigten Dächern.
  • Keine Bebauung von Innenhöfen. Stattdessen deren Entsiegelung und Begrünung. Bekämpfung von „Schottergärten“. 
  • Betreiber*innen von größeren Nutzflächen, z.B. Discounter oder Baumärkte, sollen gezielt über die Möglichkeiten einer artenschutzgerechten Gestaltung und Pflege ihrer Außenanlagen informiert und durch finanzielle Anreize motiviert werden. Auch bedarf es hier verstärkt der Kontrolle der Einhaltung von in der Baugenehmigung gemachten Auflagen zur Außenbepflanzung. 
  • Bei allen Modernisierungsmaßnahmen gilt es, Nistplätze von Fledermäusen, Mauerseglern und anderen Gebäudebrütern wo immer möglich zu erhalten und neue Quartiere für Gebäude bewohnende Arten gezielt zu schaffen. 
  • Eine den Anforderungen der schnell wachsenden Stadt angepasste Personalkapazität bei der Stadtverwaltung, um adäquate Informations-, Beratungs- und Überwachungsaufgaben leisten zu können. 
  • Die Anwendung von Animal aided Design soll in der räumlichen Stadtplanung, bei städtebaulichen Verträgen, Bebauungsplänen und Baugenehmigungen Standard werden.

Ansprechpartnerin

Elke Thiess

AK Natur- und Artenschutz
elke.thiess(at)bund-leipzig.de E-Mail schreiben

Stadtplanung und Bau

Die moderne Stadtplanung muss die gegenüberstehenden Ansprüche „dichte Stadt“ einerseits und „Freiflächenversorgung“, „Wohnumfeldverbesserung“ und „Schutz gefährdeter Arten“ andererseits miteinander in Einklang bringen. Eine energetisch sinnvolle stadträumliche Verdichtung ist dabei ebenso wichtig wie der Erhalt artenreicher und mikroklimatisch notwenider Grün- und Brachflächen. Die Herrausforderung liegt darin, im Einzelfall zwischen Bebauung und der Sicherung von Freiflächen abzuwägen. Bauen und Naturschutz sind durchaus vereinbar, wenn der politische Wille da ist und die richtigen Weichen gestellt werden.  

 

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