BUND Leipzig

Den Eisvogel schützen, die Natur bewahren

29. Mai 2013 | Wälder

In die aktuelle Diskussion um den Floßgraben schaltet sich nunmehr auch der BUND Leipzig ein.

"Die Aufregung der Bootsverleiher ist in keiner Weise nachzuvollziehen"; so Jürgen Kasek, Rechtsanwalt und Vorsitzender des BUND Leipzig. "Die Verleiher der Boote haben von Anfang an gewusst worauf sie sich einlassen." Dass der Leipziger Auwald ein störungssensibles Ökosystem ist und insbesondere der Floßgraben zum SPA Gebiet gehört war allen Seiten bekannt. Dass nunmehr die Stadt reagiert und eine SPA Art schützen lässt war unumgänglich und längst überfällig.

Anhand der Debatte werden auch die Geburtsfehler des Wassertouristischen Nutzungskonzepts deutlich: Allem voran die fehlenden Kontrollen sowie Einschränkungen in besonders schutzwürdigen Bereichen. Seit Jahren wird die Besonderheit und Schönheit des Leipziger Auwaldes betont, obwohl es an konkreten Schutzmaßnahmen fehlt. Die Vorstellung der Bootsverleiher gefährdet den Auwald.

Wer ein Unternehmen gründet und dabei darauf vertraut, dass es weder schlechtes Wetter gibt, noch schutzwürdige Tier- oder Pflanzenarten im zur Nutzung vorgesehenen Schutzgebiet auftauchen, arbeitet regelmäßig wirtschaftlich unseriös.

Der Stadt war bekannt, dass es im Bereich des Floßgrabens auch in den vergangenen Jahren immer wieder Brutstätten von Eisvögeln gab. Dies hätte auch den Bootsverleihern klar sein müssen. Weiterhin ist zu konstatieren, dass es die Bootsverleiher in den zurückliegenden Jahren nicht geschafft haben, ihre eigene Kundschaft zu einem vernünftigen Verhalten im Schutzgebiet Leipziger Auwald anzuhalten. Wenn alle Beteiligten darauf achten würden, dass die Schutzregeln strikt eingehalten werden, gäbe es auch die Möglichkeit die Schutzregeln weniger eng zu fassen. Allein darf dies nach den bisherigen Erfahrungen bezweifelt werden.

Fakt ist auch, dass die Eisvögel durch menschliche Aktivitäten in Nestnähe gestört werden, wie den Bootsverkehr, die dadurch hervorgerufene Wassertrübung sowie die Zerstörung von Wasserpflanzen. Die Stadt ist, vermittelt durch das Naturschutzgesetz, daher verpflichtet wirksame Maßnahmen zum Schutz zu ergreifen. Anderenfalls wären diese notwendigen Schutzmaßnahmen gerichtlich durchzusetzen gewesen. Damit sind die getroffenen Regelungen im Hinblick auf das geltende Naturschutzgesetz zu prüfen auch wenn einige Bootsverleiher das nicht wahrhaben wollen.

Perspektivisch wird man unabhängig von der aktuellen Situation nicht umhinkommen, den Bootsverkehr im Floßgraben insgesamt einzuschränken. Gerade in schmalen Gewässern ist eine zeitliche Begrenzung des Bootverkehrs alternativlos, auch über die aktuelle Diskussion hinaus.

"In dieser Situation werden wir das Handeln der Stadt sehr genau beobachten und auf die Einhaltung der Schutzgesetze drängen", so Jürgen Kasek. "Durch eine Übernutzung, die zur Verdrängung von Arten führt, würde der Leipziger Auwald insgesamt leiden, was dann auch negative Folgen für die Bootsverleiher hätte. Gerade aus diesem Grund sollte es auch den Bootsverleihern eine Herzensangelegenheit sein, den Leipziger Auwald zu schützen, um ihn auch für nachfolgende Generationen erfahrbar zu machen. Allein dieser Gedankengang scheint noch nicht jeden erreicht zu haben.", so Kasek abschließend.

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