BUND Leipzig

Keine freie Fahrt für Hobbykapitäne

11. Dezember 2012 | Wälder

Der BUND nimmt das vorgestellte nautische Gutachten zur Befahrbarkeit Leipziger Gewässer mit Motorbooten als Anlass abermals in deutlichen Worten Kritik am Verfahren zur Schiffbarmachung zu üben.

Dem BUND Leipzig liegt zu diesem Zeitpunkt lediglich die Pressemitteilung der Landesdirektion Sachsen (LDS) vom 06.12.12 vor, das Gutachten selbst wurde dem BUND und auch anderen Umweltverbänden bisher nicht zugänglich gemacht.

"Es ist uns unverständlich, warum bei der Vorstellung des Gutachtens die Umweltverbände nicht einbezogen wurden und insgesamt bei dem Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit die Umweltverbände von Seiten der Landesdirektion außen vor gehalten werden", so Jürgen Kasek, Vorsitzender des BUND Leipzig. "Erst auf Anfrage hin werden wir in den nächsten Tagen die vollständigen Unterlagen von der LDS erhalten und nach sorgfältiger Prüfung erneut Stellung beziehen", so Kasek weiter.

Gerade in den Reihen der Umweltverbände gibt es für die Fragen des Umwelt- und Naturschutzes viele ausgewiesene Experten. Statt diese mit einzubeziehen setzt die Landesdirektion auf ein Gutachten, welches einen rein technischen Ansatz hat und keinerlei Aussagen über mögliche Umweltbelastungen trifft.

Bereits jetzt gibt es auf Teilen der Leipziger Gewässer einen erheblichen Nutzungsdruck und keine Strategie von Seiten des Landes oder der Stadt wie die Regeln auf den Gewässern eingehalten werden sollen. Dass mit einer, wenn auch nur eingeschränkten Erklärung der Schiffbarmachung, der Nutzungsdruck weiter ungebremst steigt und damit auch der Lärm und damit die Umweltbelastung zunehmen, wurde bislang nicht berücksichtigt. Weiterhin ist nicht geklärt inwiefern und von wem die sensiblen Bereiche wie der Floßgraben, die außerhalb der Schiffbarkeitserklärung stehen, kontrolliert werden können.

Ebenso gibt es keinerlei Aussagen zur Unterhaltung der Gewässer. Mit der Zunahme des Motorbootverkehrs nehmen auch die Wellenbewegungen und damit die Erosion im Uferbereich zu, was hinsichtlich der Unterhaltung der Gewässer und im Bereich des Hochwasserschutzes erhebliche Auswirkungen hat. Ebenso betroffen wären die Nistplätze von Wasservögeln sowie die sensiblen Ökotone der Gewässerufer.

Auch die Aussage hinsichtlich der Nutzung von Verbrennungsmotoren im Gutachten erschließt sich nicht. Auf Verbrennungsmotoren zu verzichten ist eine Frage der Luftqualität und des Lärmschutzes. Eine allgemeine Zulassung von Verbrennungsmotoren führt zu einer starken Umweltbelastung, bei der abermals die Kontrollierbarkeit nicht gegeben ist.

Deshalb sind aus Sicht des BUND Leipzig Boote mit Verbrennungsmotoren wie auch Elektroboote aus vorher genannten Gründen durch Einzelgenehmigungen zu reglementieren und auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren.

"Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Landesdirektion auf Teufel komm raus, wider besseren Wissens hier ein bestimmtes Ziel durchdrücken will und dabei Schäden für die Umwelt und Leipzig in Kauf nimmt.", so Jürgen Kasek abschließend.

Der BUND fordert die Landesdirektion daher auf die Träger öffentlicher Belange in das Verfahren mit einzubeziehen. An der Regelung, dass Motorboote nur mit Einzelgenehmigung fahren dürfen sollte darüber hinaus festgehalten werden.

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